FAQ

Häufig gestellte Fragen

Über die Firma Profina-UG

Warum bietet die Firma Profina-UG die besten Konditionen für mich?

Wir sind Ihr Spezialist in Sachen Baufinanzierung und genießen ein exzellentes Standing bei unseren Bankpartnern. So sind wir in der Lage, aus den unterschiedlichsten Angeboten das passende und günstigste für Sie auszuwählen! Die Kosten, die wir durch die Zusammenarbeit mit unseren Partnern einsparen, geben wir direkt an Sie als Kunde weiter. So planen wir gemeinsam effizient und kompetent Ihr Finanzierungsvorhaben – und das zu günstigsten Konditionen.

Wer steht hinter der Firma Profina-UG und was bedeutet das für mich?

Wir die Firma Profina-UG sind ein zu 100% unabhängiger Vermittler von Privatfinanzierungen und privaten Wohnungsbaufinanzierungen. Als unabhängiger Vermittler sind wir nicht an ein bestimmtes Kreditinstitut gebunden. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei uns von einer objektiven Beratung und den günstigsten Angeboten profitieren.

Ist die Firma Profina-UG eine Bank oder wie verdient das Unternehmen Geld?

Nein, die Firma Profina-UG ist keine Bank. Durch die erfolgreiche Vermittlung von Baufinanzierungen erhalten wir von unseren Bankpartnern eine Vermittlungsprovision. So verdienen wir unser Geld und können Ihnen außerdem die günstigen Konditionen bieten.

Mit wem arbeitet die Firma Profina-UG zusammen?

Wir arbeiten aktuell mit 470 Kreditinstituten und Bankpartnern zusammen. Eine Auswahl unserer Partner finden Sie im Bereich Produktpartner.

Welche Angebote kann ich bei der Firma Profina-UG noch in Anspruch nehmen?

Wir vermitteln nicht nur kompetent und zuverlässig die passenden Angebote für Ihre Baufinanzierung, sondern unterstützen Sie auch im Bereich Versicherungsvermittlung zuverlässig und kompetent.

Wie kann ich ein persönliches Angebot bei der Firma Profina-UG anfordern?

Grundsätzlich sind unsere Angebote immer individuell an Ihre Wünsche und Anforderungen in Bezug auf Ihre Traum-Immobilie angepasst. Bei der Firma Profina-UG haben Sie verschiedenste Möglichkeiten, ein persönliches Angebot anzufordern. Ganz gleich, ob Sie direkt online oder schriftlich ein individuelles Angebot anfordern möchten, persönlichen Kontakt via Telefon oder E-Mail mit uns aufnehmen oder ein Beratungsgespräch vor Ort vereinbaren möchten: Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Immobilienfinanzierung

Gibt es bei der Firma Profina-UG einen Mindestbetrag für meine Baufinanzierung?

Unsere Finanzexperten machen Ihnen gerne ein persönliches Angebot ab einem Mindestnettodarlehensbetrag. Möchten Sie kleinere Darlehen finanzieren, machen wir Ihnen gerne ein interessantes Angebot für Kleindarlehen, das Sie bequem in Raten abbezahlen können. So sparen Sie sich die Kosten für den Grundbucheintrag und den Notar und können darüber hinaus nach dem ersten halben Jahr Sondertilgungen in beliebiger Höhe vornehmen.

Welche Nebenkosten muss ich beim Kauf einer Immobilie einkalkulieren?

Mit dem Kauf einer Immobilie ist es leider noch nicht getan. Sie sollten sich deshalb noch vor dem Kauf die Nebenkosten ausrechnen, die zusätzlich zu dem Kaufpreis Ihrer Immobilie anfallen.

Die Finanzexperten von der Firma Profina-UG haben Ihnen die Kosten einmal aufgelistet:

  • Grunderwerbssteuer: z. B. 6 % des Kaufpreises in Hessen (Bundesland abhängig)
  • Notar- und Grundbuchkosten: ca. 2 % des Kaufpreises
  • Mögliche Maklerprovision: Teilweise bis zu 7 % des Kaufpreises (Bundesland abhängig)
  • Sonstige Kosten: Schätzkosten, Bearbeitungsgebühren, Teilzahlungszuschläge, Bereitstellungszinsen, je nach Anbieter unterschiedlich
Welche Kosten kommen bei Abschluss eines Darlehens bei der Firma Profina-UG auf mich zu?

Wir erstellen Ihnen Ihr persönliches Angebot ganz ohne zusätzliche Kosten! Auch bei Abschluss eines Darlehens zahlen Sie keine Gebühr.

Welche Kosten muss ich zahlen, wenn ich meinen Kreditgeber wechseln möchte?

Pauschale Aussagen sind hier schwierig, da die Kosten von zwei Faktoren abhängen: Darlehenshöhe und abzulösende Grundschuldhöhe. Prinzipiell muss bei einem Wechsel die eingetragene Grundschuld übertragen werden. Als Richtwert für diese Kosten können Sie etwa 350€ für je 100.000€ Grundschuld ansetzen. Etwas anders verhält es sich, wenn Sie noch innerhalb der Sollzinsbindungsfrist umschulden möchten: Bei einer Vorfälligkeitsentscheidung sollten Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer Bank nach den Bedingungen erkundigen.

Wie kann ich als Selbstständiger eine Finanzierung bei der Firma Profina-UG abschließen?

Generell ist ein Darlehen für Selbstständige kein Problem! Um eine Finanzierung bei unseren Finanzprofis abschließen zu können, benötigen wir lediglich die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide und eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung. Letztere bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater.

Wie kann ich als Bürger mit ausländischer Nationalität oder ausländischem Wohnsitz eine Finanzierung bei der Firma Profina-UG abschließen?

Wohnen Sie innerhalb der EU, ist ein Darlehen bei der Firma Profina-UG kein Problem. Um ein Darlehen abzuschließen, müssen Sie lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen: Die zu finanzierende Immobilie muss sich in Deutschland befinden und Sie müssen uns einen nachvollziehbaren Einkommensnachweis liefern. Liegt Ihr Wohnsitz im EU-Ausland, müssen Sie dafür sorgen, dass eine natürliche Person Sie in Deutschland mit einer Postzustellungsvollmacht vertritt.

Wie kann ich eine Immobilie mit der Firma Profina-UG außerhalb Deutschlands finanzieren?

Wenn Sie beispielsweise eine Ferienwohnung finanzieren möchten, können Sie Ihr Darlehen mit einer Grundschuld auf eine Immobilie in Deutschland absichern.

Wie kann ich ein Grundstück mit der Firma Profina-UG finanzieren?

Für die Finanzierung eines Grundstücks, das als Bauland definiert und für die Bebauung geplant ist, bieten sich zwei Möglichkeiten an. Möchten Sie das Grundstück bebauen, ist die Gesamtfinanzierung von Baugrundstück und Baukosten die bevorzugte – und einfachere – Variante. Die zweite Möglichkeit richtet sich an die alleinige Finanzierung eines Baugrundstücks. Hier können Sie eine Grundschuld als Vorlast in das Grundbuch eintragen lassen. Bei der nachfolgenden Bebauung des Grundstücks und den damit verbundenen Baukosten für die Immobilie wird eine Nachrangfinanzierung fällig – je nach Höhe des eingesetzten Kapitals ist diese etwas komplizierter zu realisieren.

Wie verhält es sich mit Zwangsversteigerungen? Kann ich diese mit der Firma Profina-UG finanzieren?

Der Erwerb bzw. die Finanzierung von Immobilien aus einer Zwangsversteigerung ist mit der Firma Profina-UG prinzipiell möglich. Der Zuschlagspreis bei der Zwangsversteigerung bildet dabei die Grundlage der Finanzierung. Bei der Finanzierung einer zwangsversteigerten Immobilie gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Sie sind dazu angehalten, eine Sicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes der zu versteigernden Immobilie aufzuweisen. Diese Sicherheitsleistung können Sie mit einem Bankcheck Ihrer Hausbank oder bequem per Überweisung erbringen. Die Summe können Sie leider nicht mit einem Kredit bei der Firma Profina-UG begleichen.
  • Nicht alle Kreditinstitute akzeptieren Immobilienobjekte aus Zwangsversteigerungen. Die Konditionen für eine Finanzierung können aus diesem Grund erst nach der individuellen Betrachtung der betreffenden Immobilie festgelegt werden.
Kann ich mit der Firma Profina-UG Sonderausstattungen finanzieren?

Für selbstgenutzte Immobilien ist es unter Umständen möglich, eine Finanzierung mit einem Nettodarlehensbetrag abzuschließen, der den eigentlichen Kaufpreis übersteigt.

Wie kann ich aus mir vorliegenden Angeboten das beste für mich heraussuchen?

Der Vergleich verschiedener Angebote ist häufig komplizierter als man denkt. Je mehr Eckdaten übereinstimmen, desto transparenter und besser wird der Vergleich. Unsere Finanzprofis empfehlen deshalb, wichtige Größen identisch zu gestalten: genaue Kreditsumme, Höhe der Tilgung, Sollzinsbindung und die Restschuld am Ende der Sollzinsbindung, Effektivzinssatz sowie die Sondertilgungswünsche. Achten Sie auf die detaillierte Aufführung aller anfallenden Kosten und Gebühren.

Wie viel Eigenkapital muss ich bei der Finanzierung einer Immobilie einbringen?

Grundsätzlich gilt: Bringen Sie so viel Eigenkapital in die Finanzierung mit ein, wie es Ihnen möglich ist! Auf diese Weise erhalten Sie nicht nur bessere Konditionen für Ihr Darlehen bei den Kreditinstituten, sondern sind auch schneller schuldenfrei. Da es heute weitaus mehr Anbieter und flexible Banken gibt, eröffnen sich ganz neue Wege der Finanzierung. So können Sie unter Umständen auch größere Finanzierungssummen beantragen, als der Kaufpreis erfordert.

Wie hoch sollte ich den Tilgungssatz für meine Finanzierung wählen?

Die Höhe des Tilgungssatzes ist maßgeblich entscheidend für die Laufzeit Ihres Darlehens. Überlegen Sie vor der Festlegung Ihres optimalen Tilgungssatzes, bis zu welchem Zeitpunkt Sie schuldenfrei sein wollen – dies sollte spätestens bei Antritt der Rente sein. Ausgehend vom aktuellen Zinsniveau benötigt man bei einer anfänglichen Tilgung von 1% durchschnittlich 35 Jahre. Verdoppeln Sie die anfängliche Tilgung auf 2%, verkürzt sich die Laufzeit Ihres Darlehens bereits um mehr als 10 Jahre! Da sich Ihre Lebensumstände und Einkommensverhältnisse im Laufe des Darlehens ändern, sollten Sie den Tilgungssatz an das jeweils aktuelle Zinsniveau sowie das veränderte Einkommen anpassen.

Bei manchen Kreditinstituten ist es möglich, den Tilgungssatz noch während der Sollzinsbindungsfrist zu ändern – so sind Sie maximal flexibel und können Ihre Tilgung an Ihre jeweilige aktuelle Einkommenssituation anpassen.

Wie lange sollte ich die Sollzinsbindungsfrist wählen?

Die voraussichtliche Eigentumsdauer ist maßgeblich für die optimale Sollzinsbindungsfrist. Unsere Finanzexperten raten: Möchten Sie Ihre Immobilie in den nächsten Jahren wieder verkaufen, sollten Sie die Sollzinsbindungsfrist entsprechend kürzer wählen. Doch auch aufgrund der aktuell sehr niedrigen Zinsen können kurze Sollzinsbindungsfristen mitsamt der niedrigen Zinssätze profitabel sein.

Die Firma Profina-UG empfiehlt: Möchten Sie länger als zehn Jahre in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, so bietet sich beim derzeitigen Zinsniveau eine Sollzinsbindungsfrist von mehr als zehn Jahren durchaus an.

Wann wird mein Zinssatz endgültig festgelegt?

Sie haben Ihre Unterlagen eingereicht und ein Finanzierungsangebot angefragt? Dann sind es nur noch wenige Schritte bis zum endgültigen Zinssatz! Unsere Fachspezialisten der Firma Profina-UG werden sich bei Ihnen melden und Ihnen ein passendes und individuelles Angebot machen. Sobald Sie durch Ihre schriftliche Bestätigung das Darlehen abgeschlossen haben, reserviert unser Bankpartner den auf dem Angebot ausgewiesenen Zinssatz für Sie.

Wann lohnt sich ein Disagio für mein Finanzierungsvorhaben?

Ein Disagio macht für Eigentümer, die in ihrer Immobilie selbst wohnen möchten, selten Sinn. Möchten sie Ihre Immobilie jedoch vermieten, können Sie ggf. von einem Disagio profitieren, da er steuerlich absetzbar ist. Ob ein Disagio für Sie infrage kommt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen und gibt es eine bereitstellungsfreie Zeit?

Die Bereitstellungszinsen werden von Ihrem jeweiligen Kreditinstitut festgelegt und können unterschiedlich ausfallen. Als Richtwert können Sie monatlich 0,25% des nicht ausgezahlten Nettodarlehensbetrags veranschlagen. Die bereitstellungsfreie Zeit unterscheidet sich sehr stark und kann zwischen drei Monaten und zwei Jahren liegen.

Welche Immobilienfinanzierungen kann ich mit der Firma Profina-UG vornehmen?

Finanzieren Sie mit uns Ihre Wunschimmobilie. Das können Wohnhäuser oder auch Grundstücke sein.

Finanzierungsanfrage

Binde ich mich schon, wenn ich bei der Firma Profina-UG ein Angebot anfordere?

Ein ganz klares Nein! Ihre Finanzierungsanfrage bildet für unsere Berater die Grundlage einer fundierten Aussage über die Praxistauglichkeit Ihrer Anfrage. Um auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Aussagen treffen zu können, benötigen wir einige grundlegende Informationen von Ihnen, die Sie mittels einer Angebotsanfrage übermitteln. Sollte das Angebot Ihnen nicht zusagen oder Sie entscheiden sich aus anderen Gründen gegen die vorliegenden Konditionen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, das Angebot nicht anzunehmen und sich weiter zu informieren.

Ich habe eine Finanzierungsanfrage abgeschickt. Wie geht es weiter?

Nach dem Erhalt Ihrer Finanzierungsanfrage wird Ihnen einer unserer Finanzierungsexperten zugeteilt, der Sie innerhalb weniger Stunden kontaktiert. Unser Experte führt Sie anschließend durch den weiteren Prozess und betreut Sie während Ihres gesamten Finanzierungsvorhabens. Um Ihnen ein fundiertes Angebot unterbreiten zu können, sollten Sie einige Unterlagen für Ihren Berater bereithalten. Welche das sind, entnehmen Sie bitte dem Ausdruck Ihrer Finanzierungsanfrage. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne weiter.

Sie bevorzugen die persönliche Kontaktaufnahme vor Ort? Dann vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit unseren Finanzierungsspezialisten in Ihrer Nähe!

Jetzt Termin vereinbaren

Welche Unterlagen muss ich aus welchem Grund einreichen, um ein persönliches Angebot zu erhalten?

Um Ihnen überhaupt ein Darlehen auszahlen zu können, ist jeder Kreditgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Unterlagen zum Finanzierungsobjekt sowie zur Einkommens- und Vermögenssituation Ihrer Person einzuholen. Je nach beruflicher Situation, Finanzierungszweck und auch Objektart werden unterschiedliche Unterlagen verlangt.

Je schneller Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen, ausfüllen und absenden, desto schneller kann Ihr Auftrag bearbeitet werden. Die Nachweise zu den Angaben, die Sie in Ihren Unterlagen gemacht haben, nutzen Darlehensinstitute vor allem dazu, die Beleihbarkeit Ihrer Wunschimmobilie zu prüfen. Dadurch können beide Seiten besser einschätzen, ob der Kaufpreis Ihrer Immobilie dem tatsächlichen Wert entspricht. So entsteht eine klassische Win-Win-Situation, die Sie vor Schaden bewahrt und gleichzeitig den Schutz des Kreditgebers gewährleistet.

Unsere Finanzierungsexperten unterstützen Sie gern bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. Kontaktieren Sie uns unter .

Wie schnell erhalte ich mein persönliches Finanzierungsangebot?

Sobald uns Ihre Finanzierungsanfrage erreicht hat, können wir Ihnen bereits einen ersten Finanzierungsvorschlag machen. Sobald Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird Ihr persönlicher Berater innerhalb von 48 Stunden (werktags) mit einem individuell zugeschnittenen Finanzierungsangebot auf Sie zukommen.

Hinweis: Das Angebot verliert seine Gültigkeit, falls sich bei einer späteren Überprüfung Abweichungen von Ihren eingereichten Unterlagen ergeben!

Meine Daten haben sich geändert – kann ich diese bei meiner Finanzierungsanfrage noch abändern?

Leider ist die nachträgliche Änderung Ihrer Finanzierungsanfrage online nicht möglich. Sie können sich jedoch jederzeit an Ihren Berater wenden – dieser vermerkt die Änderung der Daten gerne für Sie. Alternativ tragen Sie die Änderungen handschriftlich mit einem dokumentenechten Stift auf dem Ausdruck Ihres Antrags ein und reichen diesen zusammen mit Ihren Unterlagen bei uns ein.

Ich besitze keinen Drucker oder er ist defekt. Wie kann ich meine Online-Anfrage trotzdem vornehmen?

Wenn Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken bei Bekannten oder in einem nahegelegenen Copyshop haben, können Sie Ihre Online-Anfrage trotzdem durchführen. Geben Sie uns im Anschluss daran bitte kurz Bescheid. Unsere Berater schicken Ihnen Ihre Anfrage dann ausgedruckt per Post oder als E-Mail zu.

Sie erreichen unsere Berater zu folgenden Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 20:00 Uhr
Di. 08:00 - 20:00 Uhr
Mi. 08:00 - 20:00 Uhr
Do. 08:00 - 20:00 Uhr
Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
So. nach Vereinbarung

Ich komme nicht mit dem Ausfüllen der Anfrage zurecht. Wer kann mir helfen?

Zu zweit fällt das Ausfüllen oft leichter. Unsere Berater stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite, wenn Sie Probleme mit dem Ausfüllen der Online-Anfrage haben sollten.

Die Finanzierungsexperten der Firma Profina-UG stehen Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Seite:

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 20:00 Uhr
Di. 08:00 - 20:00 Uhr
Mi. 08:00 - 20:00 Uhr
Do. 08:00 - 20:00 Uhr
Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
So. nach Vereinbarung

Wie schnell wird mir das Darlehen ausgezahlt?

Entscheidend für die Auszahlung ist neben der gewählten Zahlweise auch das rechtwirksame Inkrafttreten der Sicherheiten für die Bank – meistens geschieht das mit der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Auskunft kann Ihnen Ihr Notar geben – meist nimmt der Vorgang vier bis sechs Wochen in Anspruch. Wird bei der Abwicklung ein Notaranderkonto verwendet oder handelt es sich um eine Anschlussfinanzierung, so verringert sich die benötigte Zeit auf etwa zwei Wochen.

Kann ich mein Darlehen vorzeitig beenden?

In der Regel entscheidet die Bank, ob einer vorzeitigen Kündigung Ihres Darlehensvertrags stattgegeben wird – allerdings hat auch der Gesetzgeber ein Mitspracherecht und gibt hier relativ eingeschränkte Möglichkeiten für verschiedene Situationen vor:

  • Ablauf der zehnjährigen Sollzinsbindung
    Im Bürgergesetzbuch ist dieser Fall geregelt: Wenn Sie die Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten, können Sie nach Ablauf der zehn Jahre Ihr Darlehen mit Sollzinsfestschreibung jederzeit ablösen. Sie sind in diesem Fall auch nicht dazu verpflichtet, eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.
  • Verkauf der Immobilie
    Verkaufen Sie während eines laufenden Darlehens für die entsprechende Immobilie eben diese, sind Sie berechtigt, die Finanzierung zu kündigen. In diesem Fall kann jedoch eine Gebühr als Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank gefordert werden. (Gerichtsurteil BGH)
  • Beleihung der Immobilie
    Möchten Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für ein weiteres Darlehen nutzen, der Ihnen von Ihrem aktuellen Kreditgeber nicht gewährt wird? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Darlehensvertrag vorzeitig aufzulösen – allerdings kann die Bank auch hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. (Gerichtsurteil BGH)
  • Anschlussfinanzierung
    Möchten Sie lediglich aus Gründen der Zinsersparnis eine Umschuldung vornehmen, muss die Bank Ihrer Kündigung nicht stattgeben. Gewährt Ihnen die Bank trotzdem eine vorzeitige Rückzahlung, kann sie zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung einen frei ausgehandelten Betrag von Ihnen verlangen – vorausgesetzt er überschreitet nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit. Diese wird erreicht, wenn die Bank vom Kreditnehmer mehr als das Doppelte des Zinsschadens verlangt, der ihr durch die vorzeitige Ablöse entsteht.
  • Neue Darlehensverträge
    Mittlerweile können Sie sich bei neuen Darlehensverträgen die Option für einen vorzeitigen Ausstieg einräumen. Hierfür können Finanzierungshäuser einen Zinsaufschlag verlangen, wenn Sie ein kündbares Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz wünschen.

Haben Sie Fragen?

Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihrer Wunsch-Finanzierung!

Wir sind für Sie da:

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 20:00 Uhr
Di. 08:00 - 20:00 Uhr
Mi. 08:00 - 20:00 Uhr
Do. 08:00 - 20:00 Uhr
Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
So. nach Vereinbarung

Mobil: 0160 97033377

Steffen Straub (Portraitfoto)
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